Gebietsübersicht
Befahren der Isar:
Nach der Naturschutzgebietsverordnung ist es grundsätzlich verboten, die Isar und ihre Seitengewässer "mit Wasserfahrzeugen oder Schwimmkörpern aller Art zu befahren."
Ausgenommen von den Verboten dieser Verordnung ist "die zügige Talfahrt auf der Isar im Stromstrich mit Ruder-, Kanu- und Kanadierbooten ohne anzulegen in Ausübung des Gemeingebrauchs".
Die Benutzung insbesondere von Schlauchbooten und Flößen ist dagegen verboten.