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Maxmühle 3
94554 Moos
Die Erhaltung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses in wasserführenden Gräben und Bächen ist eine rechtliche Verpflichtung nach Art. Bayer. Wassergesetz (BayWG), die sicherzustellen ist. Eine Räumung von Gewässern zur Entfernung von eingetragenem Material ist jedoch meist mit einem Eingriff in den Naturhaushalt verbunden. Gerade diese kleinen Gewässer weisen eine sehr hohe Artenvielfalt auf und sind daher wertvolle Lebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten, deren Erhalt einen besonderen Stellenwert im Naturschutz hat. Bei der Vorführung mit Bagger soll die sog. "Stromstrichmahd" vorgestellt werden. Mithilfe der Stromstrichmahd, bei der das Gewässer nicht mehr vollständig, sondern in einer Pendelbewegung innerhalb des Profils wechselseitig gekrautet wird, kann eine natürliche Pendelbewegung der Strömung erzielt werden, bei der langfristig Prall- und Gleithänge entstehen wie in einem natürlich mäandrierenden Gewässer.